Corona-Sonderregeln
Krankschreibung per Telefon noch bis Ende Mai möglich
Die telefonische AU bleibt bis Ende Mai möglich.
© iStock/sturti
Zumindest bis Ende Mai dürfen Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege weiterhin für bis zu sieben Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung um sieben Tage bleibt ebenfalls möglich. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss kürzlich beschlossen. Viele andere der Sonderregeln, die wegen der Coronapandemie geschaffen wurden, enden allerdings zum 31. März.
Für die Folgeverordnung von Heilmitteln oder häuslicher Krankenpflege müssen Patienten dann wieder persönlich in die Praxis kommen. Auch telefonische Konsultationen und Videosprechstunden werden nur noch in eingeschränktem Umfang berechnungsfähig sein. Vor der Pandemie durften Ärzte und…
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