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Kündigung möglich?

Frage von Dr. K. F. aus S.:
Unsere Auszubildende kam in einer anderen Praxis nicht klar und erhielt die Chance, bei uns das 3. Lehrjahr zu vollenden. Nun kommt es zu massiven innerbetrieblichen Störungen, das Betriebsklima verschlechtert sich, die Azubi ist unfreundlich und ruppig, auch Patienten gegenüber. Kürzlich sollte sie eine Tüte mit Rezepten und Medikamenten gebrechlichen Patienten nach Hause bringen. Aus Wut hängte sie die Tüte an den Außenspiegel des Fahrzeuges unserer Vollkraft, ohne sich darum zu kümmern, ob auf diesem öffentlichen Parkplatz Dritte in den Besitz der Rezepte und Medikamente gelangen. Ist eine fristlose Kündigung möglich?

Antwort von Professor Dr. Edgar Weiler,

Rechtsanwalt,

Frankfurt am Main:
Im hier angesprochenen Fall liegt eindeutig ein gravierendes Fehlverhalten der Auszubildenden vor, welches eine sofortige schriftliche Abmahnung mit Androhung der fristlosen Kündigung im Wiederholungsfalle zur Folge haben muss. In dieser Abmahnung sollte das gesamte Fehlverhalten (Mobbing gegenüber Kolleginnen, Fehlzeiten in der Berufsschule, unfreundliches Verhalten gegenüber Patienten sowie Pflichtverstöße) aufgelistet und abgemahnt werden.

Eine fristlose Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt wäre, trotz des erheblichen Fehlverhaltens, nicht Erfolg versprechend, weil das Berufsausbildungsverhältnis unter dem besonderen…

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