Kürzt BG das Honorar zu Recht?
Antwort von Dr. Dr. P. F. Alexander Ehlers,
Rechtsanwalt und Arzt,
München:
Die Berufsgenossenschaft als Trägerin der allgemeinen Unfallversicherung übernimmt Versicherungsleistungen gegenüber den kraft Gesetzes oder Satzung Versicherten sowie den freiwillig Versicherten. Die Versicherungsleistung umfasst Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Gemäß § 11 Abs. IV SGB V besteht kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die ärztliche Behandlung auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit beruht. Die gesetzliche Unfallversicherung ist in diesen Fällen alleinige Leistungserbringerin.
Im Ärzteabkommen vom 26.3.1992 ist unter Bezugnahme auf Vorschriften der RVO…
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