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KV-Entgelt nicht genehmigt

Autor: REI

Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger hat die Entschädigungsregelung der KV Hessen, die den Ersatz für Aufwendungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten regelt, nicht genehmigt.

 

Sie hat in einem Schreiben die KV aufgefordert, die Regelung, die u.a. für den Vorsitzenden der Vertreterversammlung (VV) und seinen Stellvertreter eine monatliche Entschädigung in Höhe von 5000 bzw. 3000 Euro vorsieht, zu überarbeiten. Die jetzige Regelung sei „in zentralen Punkten“ nicht „mit ehrenamtlicher Tätigkeit vereinbar“ (MT vom 29.4.05).

Lautenschläger ist jedoch gesprächsbereit. Dies will KV-Chefin Dr. Margita Bert nutzen, „um die Sache friedlich zu regeln“. Gegenüber der „Frankfurter Neuen Presse“ wies sie aber auch auf die Möglichkeit einer Klage hin; darüber werde wohl eine außerordentliche VV entscheiden. Die Zeitung zitiert Dr. Bert mit den Worten: „Wenn wir keine Ärzte fürs…

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