
KV Hessen bezuschusst fachärztliche Weiterbildungsstellen

Nach intensiver Diskussion in der Vertreterversammlung hat der KV- Vorstand eine Richtlinie zur Förderung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung beschlossen. Für das zweite Halbjahr 2014 können Praxisinhaber, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ von April bis Juni bei der KV Förderanträge stellen.
Die an den Arzt in Weiterbildung (AiW) komplett weiterzuleitenden Zuschüsse fließen dann ab 1.7.2014 sechs Monate lang für das Gebiet oder die erste Facharztkompetenz bzw. bei Schwerpunkten (Teilgebieten) für drei Monate.
Die KV hat jährlich 727 000 Euro parat, sodass 35 Förderungen pro Halbjahr mit monatlich 1750 Euro (pro Vollzeitstelle) möglich sind. Reichen die Fördermittel nicht…
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