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KV mahnt säumige Kassen

Autor: REI

Wegen schlechter Zahlungsmoral hat die KV Südwürttemberg 16 Betriebs- und Innungskrankenkasse gemahnt. Allein für den Monat November sind sie Abschlagszahlungen in Höhe von 280 000 Euro schuldig. Die KV muss in Vorkasse treten und will die Kassen verklagen, wenn sie nicht endlich korrekt zahlen.

Zum Jahresbeginn hatte der Gesetzgeber das Wohnortsitzprinzip verpflichtend für alle Krankenkassen eingeführt: Die Kopfpauschalen der Kassen gehen an die KVen, in denen die Kassenmitglieder wohnen. Fürs erste Halbjahr behalf man sich mit einer Übergangslösung, basierend auf Vorjahreswerten. Doch auch jetzt sind BKKen und IKKen noch nicht in der Lage, ihre monatlichen Mitgliederzahlen korrekt feststellen zu können. Seit dem dritten Quartal zahlen sie verspätet, mit willkürlichen Abschlägen oder gar nicht, wie KV-Hauptgeschäftsführer BURCKHARD SZIDAT im Gespräch mit Medical Tribune berichtete.

Dabei lastet die KV diese "untragbare Situation" nicht nur der Verwaltung der Kassen an, sondern…

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