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KV schickt Patienten Kontrollmitteilungen

Autor: REI

Statt mit Patientenquittungen auf Wunsch

 

(wie im gerade beendeten Modell Rheinhessen) versuchen die KV Niedersachsen und die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) mit Quartalsaufstellungen für zufällig ausgewählte Patienten für mehr "Transparenz im Gesundheitswesen" zu sorgen.

Beginnend mit dem 2. Quartal, zieht die KV nun vier Quartale lang aus den jeweils abgerechneten Fällen Zufallsstichproben mit rund 1500 KKH-Versicherten. Diesen wird erstmals im Oktober - also stets bis zu einem halben Jahr nach einer Behandlung - in einem Brief von der KV aufgeschlüsselt, welche Leistungen von ihrem Arzt für sie abgerechnet wurden. Diese Informationen enthalten den Namen des Arztes bzw. Psychotherapeuten, die Behandlungstage, die Leistungen in verständlicher Sprache sowie die Kosten in Euro (basierend auf Durchschnittswerten von früheren Quartalen). Bei Fragen zu der Arztabrechnung können die Versicherten bei der KV oder der Kasse anrufen.

Die KV informiert jeden Kollegen…

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