KVen fordern von vielen Hausärzten Tausende Euro pro Praxis zurück
Offenbar arbeiten derzeit gleich mehrere KVen die Abrechnungen früherer Jahre unter Plausibilitätskriterien nach. Da kann einiges zusammenkommen. So nannten MT-Leser Rückforderungen zwischen 2500 und knapp 17 000 Euro – und das nur für die
Gesundheitsuntersuchung. Betroffene Ärzte sollten zunächst prüfen, ob die KV ihnen auch in Fällen die Ziffer gestrichen hat, in denen zulässigerweise – wie unten dargestellt – weniger als zwei Jahre Abstand vorliegen dürfen. Es müssen zwischen zwei „Checks“ nämlich keineswegs immer zwei Jahre oder 24 Monate liegen.
In welchem Abstand genau die Abrechnung der Gesundheitsuntersuchung zulässig ist, steht in den Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien des…
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