KVen nur noch nützlich als Honorarbremser?
Dr. Andreas Köhler „verwahrte“ sich postwendend gegen die im neuen Ratsgutachten erhobenen Vorwürfe. „Mehr als ein Drittel der vertragsärztlichen Leistungen dürfen nur erbracht werden, wenn die Ärzte über ihre Ausbildung hinaus besondere Qualifikationen nachweisen können“, erklärte der KBV-Vorstandschef. Das Praxis-Qualitätsmanagementsystem QEP der KBV, Qualitätszirkel und das bundesweit erste fach- und sektorenübergreifende (Beinahe-)Fehlererkennungssystem seien Belege für die Innovationsfähigkeit und starke Qualitätsorientierung der KVen.
Bundesärztekammer-Präsident Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe vermisst in der Expertise eine „differenzierte Analyse der Mangelsituation im…
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