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Länger in der Praxis halten ohne Abschluss?

Autor: Udo H. Cramer

Mit dem VÄndG können Ärzte leichter Angestellte beschäftigen. Allerdings existieren nach wie vor Restriktionen, die Bedacht werden müssen.

Gemeinschaftspraxis Dres. A. und P., Fachärzte für Orthopädie in L.:

Wir beschäftigen zurzeit einen Weiterbildungsassistenten, mit dem die Patienten und wir sehr zufrieden sind. Wir würden diesen Assistenten gern für einen längeren Zeitraum weiter beschäftigen und bitten Sie, uns Hinweise zu geben, ob aufgrund der geänderten Gesetzeslage hier eine Möglichkeit besteht.

Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, Diplomkaufmann, öffentlich bestellter und<forced-line-break />vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arztpraxen, München:

Durch das VÄndG wird grundsätzlich die Beschäftigung von Angestellten bei niedergelassenen Ärzten erleichtert – in Angleichung an die Regelung zu medizinischen…

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