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Landarzt unverdient gekürzt

Frage von Dr. Gudrun Wismann-Focke,

 

praktische Ärztin,

 

Münster:
Obwohl wir die Ziffer 5 ordnungsgemäß ansetzen (keine Samstagssprechstunde, keine bestellten Patienten), sollen wir gekürzt werden. Als Landarztpraxis werden wir häufig am Wochenende und zur Unzeit in Anspruch genommen. Da die Häufigkeit durch uns weder vorhersehbar noch steuerbar ist, haben wir eine höhere "Ziffer-5-Rate" als städtische Praxen. Ist es rechtens, uns die Ziffer 5 zu streichen?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Ob und in welchem Umfang eine Kürzung der von der Ärztin erbrachten Leistungen nach Nummer 5 EBM vorgenommen wird, hängt zunächst von der Höhe der Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts ab.

Erst wenn dieser um mehr als 50 % überschritten ist, kann in der Regel eine Kürzung in Betracht kommen. Bei geringeren Überschreitungen kürzen die Prüfgremien regelmäßig nicht, da dies mit zu großem Aufwand verbunden wäre, weil auf Einzelfälle eingegangen werden müsste.

Liegt aber eine wesentliche Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts vor, so stellt sich die Frage, ob die landärztliche Tätigkeit als…

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