Landarzt unverdient gekürzt
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Ob und in welchem Umfang eine Kürzung der von der Ärztin erbrachten Leistungen nach Nummer 5 EBM vorgenommen wird, hängt zunächst von der Höhe der Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts ab.
Erst wenn dieser um mehr als 50 % überschritten ist, kann in der Regel eine Kürzung in Betracht kommen. Bei geringeren Überschreitungen kürzen die Prüfgremien regelmäßig nicht, da dies mit zu großem Aufwand verbunden wäre, weil auf Einzelfälle eingegangen werden müsste.
Liegt aber eine wesentliche Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts vor, so stellt sich die Frage, ob die landärztliche Tätigkeit als…
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