Lebenslange Haft für Arzthelferin
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Entscheidung des Landgerichtes (LG) Baden-Baden, eine 35-jährige Arzthelferin, die ihren schlafenden Ehemann im Bett erstochen hatte, wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe zu verurteilen (Az.: 1 StR 502/02). Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, weil die Angeklagte, die ihre Unschuld beteuerte, zu ihrer Verteidigung behauptet hatte, ihre eigene, damals 12-jährige Tochter habe schlafwandelnd den Vater getötet. Mit dieser unwahren Schuldzuweisung überschritt die Angeklagte nach Auffassung der Strafkammer die Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens und nahm dauerhafte seelische Folgen für ihre Tochter in Kauf.
Die…
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