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Lohnt sich das?

Autor: Hans-Joachim Schade

Eine örtliche Gemeinschaft will überörtlich operieren: Bei der anstellung eines Arztes für den neuen Sitz ist allerdings Vorsicht geboten.

Dr. K. B., Facharzt für Allgemeinmedizin in M.:

Zwei Kollegen in einer Gemeinschaftspraxis und ich (Einzelpraxis) wollen einen ausgeschriebenen Arztsitz in unserem Bezirk kaufen und dann einen Kollegen anstellen. Geht das zu dritt und was bringt uns diese Konstellation auf Dauer?

Hans-Joachim Schade, Rechtsanwalt, Wiesbaden:

Die bestehende örtliche Gemeinschaftspraxis kann mit der Einzelpraxis eine überörtliche Gemeinschaft gründen und dann einen Angestellten auf den erworbenen Sitz setzen. Falls die erworbene Praxis am übernommenen Standort weitergeführt werden soll, müsste ein angestellter Kollege mit entsprechender Leistungsfähigkeit- und -bereitschaft und Organisations- und…

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