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Mahngebühr berechnen?

Frage von Dr. Michael Heide, Facharzt für Orthopädie, Frankfurt/Oder:
1) Wie ist zu verfahren, wenn der Patient (privat) nach der 2. oder 3. Mahnung die Rechnung, aber nicht die Mahnkosten (10 bzw. 15 DM) bezahlt?

2) Kann dieser Betrag neu angemahnt bzw. auf die nächste Rechnung aufgeschlagen werden?

3) Kann gegenüber dem Privatpatienten die Behandlung verweigert werden (außer Notfall natürlich), wenn trotz der 2. bzw. 3. Mahnung, die vorhergehende Rechnung noch nicht bezahlt wurde?

Antwort von Udo H. Cramer, Rechtsanwalt, München:
ad 1) Grundsätzlich sind Mahnkosten als Verzugsschaden vom Schuldner, also dem Patienten zu tragen. Ein Verzug liegt erst dann vor, wenn der Patient unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert wurde, also erst nach der ersten Mahnung. Ärzte machen nämlich von der Möglichkeit, mit dem Schuldner bereits vorher einen festen Termin für die Leistung auszumachen, nicht Gebrauch, für einen solchen Fall wäre auch die erste Mahnung erstattungsfähig.
Zur Höhe der Mahnkosten erkennt die Rechtsprechung einen Betrag von 3 DM bis 10 DM an. Alle unsere Bemühungen in langjähriger Beitreibungserfahrung den Gerichten klarzumachen, daß dieser Betrag bei weitem…

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