#HilfenachVergewaltigung Medizinische Versorgung verbessern!

Artikel 25 der Istanbul-Konvention, die in Deutschland geltendes Recht ist, fordert eine schnelle, unkomplizierte und umfassende medizinische, psychosoziale und rechtsmedizinische Versorgung für Betroffene sexualisierter Gewalt. Die Realität sieht leider ganz anders aus. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe - Frauen gegen Gewalt e.V. Federal Association of Women’s Counselling and Rape Crisis Centres (bff) die Kampagne #HilfenachVergewaltigung gestartet.
Vielfältige Herausforderungen
- Vergewaltigung wird bisher nicht als medizinischer Notfall behandelt und Kliniken fehlt es an Zeit und Personal, um eine angemessene Versorgung…
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