Anhörung im BT-Gesundheitsausschuss Mehr als 100 Substanzen sind gesetzlich schwer zu regulieren

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Die Verwendung von K.-o.-Tropfen wird in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht abgebildet. Die Verwendung von K.-o.-Tropfen wird in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht abgebildet. © s-motive – stock.adobe.com

Immer wieder werden vor allem junge Frauen nach Verabreichung sog. K.-o.-Tropfen sexuell missbraucht. Andere Opfer werden zu Abhebungen an Geldautomaten gedrängt. Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion hat sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit diesem Thema befasst. 

Aus Sicht der Union sollten die Verfügbarkeit von GBL-Endverbraucher-Produkten und anderer als K.o.-Tropfen missbräuchlich verwendeter Substanzen – insbesondere übers Internet – sowie der bloße Besitz der Chemikalie Gamma-Butyrolacton (GBL) – auch in geringen Mengen – bei Privatpersonen streng reguliert und unter Strafe gestellt werden.

Die Unionsfraktion fordert, eine wirksame und rechtskonforme Regulierung in der Chemikalien-Verbotsverordnung zu prüfen. Weil die missbräuchliche Verwendung von GBL als K.-o.-Tropfen ein europäisches Problem darstelle, müsse ferner auf EU-Ebene geprüft werden, inwieweit dieses über das europäische Chemikalienrecht, die sog. „REACH-Verordnung“, gelöst werden…

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