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Mehr Fördermittel als Stellenbewerber

Autor: REI

Wer in seiner Praxis junge Allgemeinärzte weiterbildet, darf diese ab 2010 mit einem Gehalt auf Klinikniveau erfreuen. Der jeweils hälftig von Kassen und KV getragene Förderzuschuss wird für eine Vollzeitstelle auf 3500 Euro im Monat aufgestockt.

Mindestens 5000 Weiterbildungsstellen pro Jahr können so gefordert werden, berichtete KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller auf der KBV-Vertreterversammlung. Allerdings gibt es schon heute mehr Fördermöglichkeiten als Bewerber dafür. Die Förderung gilt ab dem 1.1.2010 – auch für Ärzte, die sich bereits in einer Allgemeinmedizin-Weiterbildung befinden. Der KBV-Vize „erwartet“ von den Weiterbildungsbefugten in den Praxen, dass sie noch 500 auf die Fördersumme drauflegen, „sodass in der Regel der derzeit in der stationären Weiterbildung gezahlte Betrag von 4080 Euro erreicht wird“.

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