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Autor: khb

Die Sozialgesetzgebung und das EU-Wettbewerbsrecht zwingen die

 

verkammerte Ärzteschaft zum Kurswechsel: Die ambulante Medizin kann künftig auch in Form von Kapitalgesellschaften organisiert werden, und örtliche Restriktionen bei der Praxisausübung werden fallen.

Entsprechende Änderungen in der Musterberufsordnung sollen nach dem Willen des Vorstandes der Bundesärztekammer im Mai beim Deutschen Ärztetag in Bremen verankert werden.

Die Liberalisierung dürfte weitreichend ausfallen. Festklopfen will der BÄK-Vorstand die Änderunganträge Anfang April. Den Kurs erläutert der Justiziar von BÄK und KBV, Horst Dieter Schirmer: "Verfassungsrecht und europäisches Gemeinschaftsrecht zwingen dazu, der Frage nachzugehen, ob die Berufsordnung nur das für das ordnungsgemäße Erfüllen des Berufes Notwendige enthalten soll". Der "bisherigen Tradition", so Schirmer, "letzte Details zu regeln, sind Grenzen gesetzt".

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Beim 29.…

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