Gesundes-Herz-Gesetz Mehr Prävention in der Hausarztpraxis
2025 tritt das Gesundes-Herz-Gesetz in Kraft.
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Weil die Lebenserwartung hierzulande mit 80,8 Jahren nur knapp über dem EU-Durchschnitt von 80,1 Jahren liegt, will das BMG die Präventionsmaßnahmen in der GKV intensivieren. Der Hebel wird bei den Herz-Kreislauf-Erkrankungen angesetzt.
Bemerkenswert ist die Entschlossenheit, mit der die erweiterten Leistungen bei den Gesundheitsuntersuchungen (GU) umgesetzt werden sollen. Dies könne laut BMG zwar grundsätzlich in den Richtlinien des G-BA verankert werden. Eine Festlegung dort wäre aber erst mittel- oder langfristig zu erwarten. Deshalb schaffe der Gesetzgeber die Ansprüche für gesetzlich Versicherte direkt.
Aus den im Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen ergeben sich folgende Änderungen…
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