Mehrwertsteuer für Nebenkosten zahlen?
Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt, Wiesbaden:
Hinsichtlich der Nebenkosten gilt das, was mietvertraglich vereinbart worden ist oder was jahrelang gezahlt und somit stillschweigend anerkannt wurde. Neue Nebenkostenpositionen, die im Mietvertrag nicht gesondert aufgeführt worden sind, kann der Vermieter ohne die Zustimmung des Mieters nicht nachträglich von diesem verlangen. Von daher lohnt es sich, im Mietvertrag nachzulesen, welche Nebenkostenpositionen in diesem schriftlich festgehalten worden sind. Sollte diese oder jene Nebenkostenposition im Mietvertrag nicht aufgeführt sein, so kann der Mieter die Zahlung dieser Nebenkostenpositionen erfolgreich verweigern. Allerdings muss man im…
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