Anzeige

Mietvertrag wegen geplanter Umbauten fristlos gekündigt

Autor: Anke Thomas

Ärzte dürfen einen Praxismietvertrag fristlos kündigen und haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn angekündigte Umbaumaßnahmen voraussichtlich zu erheblichen Beeinträchtigungen des Praxisbetriebs führen werden.

Mit einem zehnjährigen Vertrag mieteten Ärzte im Jahr 2002 in einem größeren Gebäudekomplex Räume für eine Neurologie/Psych­iatrie-Praxis. Vereinbart war, dass der Mieter nicht zur Kündigung berechtigt ist, wenn der Vermieter Arbeiten zur Erhaltung oder Verbesserung der Mietsache, zur Schaffung neuen Wohnraums etc. durchführt. Schadensersatz wurde vertraglich ausgeschlossen, sofern durch die Maßnahmen „der Gebrauch der Mietsache nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder unmöglich gemacht wird“.

Ärzte zogen schnell um und forderten Schadensersatz

Als der Vermieter eine umfassende Sanierung und Aufstockung des Gebäudes…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.