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Mit Cannabis gegen die Schmerzen vorgehen?

Autor: AFP

Der Erwerb und die Einfuhr von Cannabisprodukten wie Haschisch für die Selbstmedikation bei einer Schmerztherapie ist weiter unzulässig.

 

Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 12. Juli in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Damit wurde die Klage eines Mannes zurückgewiesen, der wegen der Einfuhr von Haschischöl und Marihuana aus Holland zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Mann war nach einem Motorradunfall zu 80 Prozent schwerbehindert und sollte auf ärztliche Empfehlung hin die Drogen zur Linderung chronischer Schmerzen konsumieren. Laut Gericht hätte er zuvor eine gesetzlich mögliche Ausnahmeerlaubnis für den straffreien, medizinisch notwendigen Konsum von Cannabis beantragen müssen. (AZ: 2 BvR 1772/02)

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