Mit Frau und Kind Steuern sparen
Die Vorteile bei der familieninternen Finanzierung: Der jährliche Freibetrag für solche Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt derzeit 1601/3202 Euro (Ledige/Verheiratete). Bleiben die Einnahmen des kreditgebenden Familienmitglieds zudem insgesamt unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, fällt auf die Zinszahlungen überhaupt keine Steuer an, selbst bei Zinszahlungen über den o.g. Freibeträgen. Die gezahlten Zinsen sind beim Kreditnehmer (dem Praxisinhaber) jedoch in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Verträge peinlich genau erfüllen
Voraussetzung für die Anerkennung ist ein marktüblicher Darlehensvertrag wie zwischen Fremden (Schriftform), der auch tatsächlich vereinbarungsgemäß…
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