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Mit Frau und Kind Steuern sparen

Autor: Dr. Hans-Jürgen Richter, Wirtschaftsjournalist

Ist eine betriebliche Investition vorgesehen,

 

die finanziert werden muss? Das lässt sich auch familienintern regeln. Hat ein Familienmitglied freies Geld auf dem Konto (auch aus Schenkung), kann es dieses für betriebliche Investitionen mit einem marktüblichen Zinssatz verleihen - auch dem, der ihm das Geld zuvor geschenkt hat. Mietverträge mit den eigenen Kindern und der Immobilien-Nießbrauch zur Studienfinanzierung sind zwei weitere steuerlich attraktive Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Vorteile bei der familieninternen Finanzierung: Der jährliche Freibetrag für solche Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt derzeit 1601/3202 Euro (Ledige/Verheiratete). Bleiben die Einnahmen des kreditgebenden Familienmitglieds zudem insgesamt unter dem steuerlichen Grundfreibetrag, fällt auf die Zinszahlungen überhaupt keine Steuer an, selbst bei Zinszahlungen über den o.g. Freibeträgen. Die gezahlten Zinsen sind beim Kreditnehmer (dem Praxisinhaber) jedoch in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Verträge peinlich genau erfüllen

Voraussetzung für die Anerkennung ist ein marktüblicher Darlehensvertrag wie zwischen Fremden (Schriftform), der auch tatsächlich vereinbarungsgemäß…

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