Mit neuer Zweigpraxis kräftig punkten?
<break-end />Dr. T. K., Augenarzt in L.:
Ich habe die Absicht, in einer Nachbarstadt eine Zweigpraxis zu eröffnen. Das wurde mir von der KV genehmigt. Bisher ist jedoch noch nicht eindeutig geklärt, auf welche Weise die Abrechnung der Leistungen in der Zweigpraxis erfolgen soll.
Wie ich hörte, gibt es im neuen Gesetz den Begriff der Betriebsstellennummer. Heißt das, dass hier eine getrennte Abrechnung erfolgt, also zwei Budgets geöffnet werden, oder läuft beides über die Nummer der Hauptpraxis? Wie ist das Problem geregelt, wenn die Zweigpraxis in einem anderen KV-Bereich liegt?
Dr. Karin Hahne, <forced-line-break />Fachanwältin für Medizinrecht, <forced-line-break />Frankfurt am Main:
Der von…
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