Mitarbeitende Gattin nicht vergessen
Die Arbeitgebervertretung der niedergelassenen Ärzte und die Helferinnen-Verbände/Gewerkschaften diskutierten schon länger über eine Betriebsrente für Helferinnen. Die "Riester-Rente" und der Umstand, dass alle Arbeitnehmer seit diesem Jahr einen Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung haben, hat nun den Durchbrauch für eine Branchenlösung per Tarifvertrag beschleunigt.
Ehefrau muss keine Helferin sein
Für die niedergelassenen Ärzte gibt´s da wohl nichts zu meckern: Wenn die Helferin eine Gehaltsumwandlung (z.B. für eine Direktversicherung) verlangt, muss der Chef sie ihr ohnehin gewähren. Hier dürfte ein einheitliches Angebot den Aufwand bei der Abwicklung für die Praxen minimieren (spart…
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