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Mitarbeitende Gattin nicht vergessen

Autor: det

Wie berichtet haben die Tarifparteien der

 

niedergelassenen Ärzte und Arzthelferinnen die Einrichtung einer Pensionskasse für die Helferinnen vereinbart. Dies kann auch mitarbeitenden Arztehefrauen zugute kommen. Ehe andere Versorgungsverträge in Sachen Riester-Rente und

 

Entgeltumwandlung abgeschlossen werden, sollte das Arztehepaar warten, bis die Konditionen für die Pensionskasse feststehen, und dann in Ruhe vergleichen.

Die Arbeitgebervertretung der niedergelassenen Ärzte und die Helferinnen-Verbände/Gewerkschaften diskutierten schon länger über eine Betriebsrente für Helferinnen. Die "Riester-Rente" und der Umstand, dass alle Arbeitnehmer seit diesem Jahr einen Anspruch auf eine Gehaltsumwandlung haben, hat nun den Durchbrauch für eine Branchenlösung per Tarifvertrag beschleunigt.

Ehefrau muss keine Helferin sein

Für die niedergelassenen Ärzte gibt´s da wohl nichts zu meckern: Wenn die Helferin eine Gehaltsumwandlung (z.B. für eine Direktversicherung) verlangt, muss der Chef sie ihr ohnehin gewähren. Hier dürfte ein einheitliches Angebot den Aufwand bei der Abwicklung für die Praxen minimieren (spart…

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