Mündliche Sperre zu riskant
Das Landgericht Berlin hatte folgenden Fall zu entscheiden: Ein ausländischer Bankautomat gab eine Bankkarte, es handelte sich um eine ec-Karte, nicht mehr heraus. Der Betroffene informierte das ausländische Kreditinstitut durch einen Anruf mit Hilfe der Service-Telefonnummer dieser Bank. Nach Rückkehr des Kontoinhabers musste dieser feststellen, dass sich Unbefugte an seinem Girokonto bedient hatten. Da das deutsche Bankinstitut seinem Kunden nichts erstatten wollte, kam es zum Prozess. Die Richter stellten fest, dass ein womöglich defekter Geldautomat kein sicherer Platz für die ec-Karte gewesen sei. Der Kläger hätte sie noch unmittelbar vom Urlaubsort aus direkt bei seiner Hausbank in…
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