Müssen wir unsere Finanzen offenbaren?
Antwort von Markus Henkel,
Rechtsanwalt,
München:
Die anlässlich der aktuellen Umfrage zur Kostenstruktur in Arztpraxen durch das Statistische Bundesamt aufkeimenden Bedenken gegen eine derart umfangreiche Datenübermittlung erinnert an die Diskussion um die Volkszählung 1983. Ebenso wie das Bundesverfassungsgericht aber die damalige "Datensammlung" für rechtmäßig erklärte, wird man sich auch gegen die jetzige Umfrage kaum wehren können, nachdem der Gesetzgeber eine detaillierte Rechtsgrundlage dafür geschaffen hat.
Nach dem Gesetz über Kostenstrukturstatistik und dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (GStatB) sind tatsächlich alle Ärzte, die durch eine Stichprobenziehung…
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