Muss der Chef Honorar abgeben?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Ob ein Anspruch auf Beteiligung an den Einnahmen des Chefarztes aus der Ambulanz besteht, hängt vom Einzelfall ab. Meist ist ein solcher Anspruch nicht gegeben.
Zwar schreiben die Berufsordungen der Länder unter der Überschrift "Kollegiales Verhalten" vor, dass Ärzte, die Kollegen zur Behandlung von Patienten hinzuziehen, denen gegenüber nur sie einen Liquidationsanspruch haben, verpflichtet sind, den Ärzten eine angemessene Vergütung zu zahlen. Diese Vorschrift schafft allerdings nur eine berufsrechtliche Verpflichtung des Chefarztes, sie führt aber nicht zu einem eigenen Anspruch eines Oberarztes gegen den…
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