Muss die KV zahlen?
Antwort von Gustav-Adolf Hahn,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Hamburg:
Grundsätzlich sind die Kosten für die Benutzung eines eigenen PKW im Notfalldienst durch die vorgesehene Gebühr bzw. Kilometergeldpauschale abgegolten. Das Risiko eines während des Notdienstes erlittenen Verkehrsunfalls trifft, sofern keine Mitverantwortung eines Dritten vorliegt, den Kraftfahrzeughalter. Es ist dessen Sache, dieses Risiko gegebenenfalls im Rahmen seiner Kraftfahrzeug-Versicherung abzudecken (Kasko-Versicherung). Die Ablehnung der Übernahme dieser Kosten durch die KV ist daher nicht zu beanstanden.
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