Muss ein neuer Drucker her? Kein Geschmiere bei elektronischem Rezept und AU
Beim Praxisdrucker muss es nicht das neueste Modell sein; ein moderner Standard genügt.
© iStock/Andrew_Rybalko, Image Source
Für die künftigen Ausdrucke der elektronischen AU und des eRezepts gelten nicht die Regeln der Blankoformularbedruckung. Das heißt: Die KBV macht hier keine Vorgaben, bestimmte Drucker zu nutzen. Wichtig ist nur, dass die Ausdrucke auch in Papierform lesbar sind. „Dazu kann ein Laserdrucker ebenso wie ein Tintenstrahl- oder Nadeldrucker verwendet werden“, stellt die KBV klar. Sie verneint damit die Frage von Praxen, ob der Ausdruck digitaler Formulare nur mit einem neuen Laserdrucker funktioniere, wie einzelne Anbieter offenbar behauptet haben.
„Das eingesetzte Gerät sollte für das eRezept eine Auflösung von mindestens 300 dpi unterstützen. Eine geringere Auflösung oder ein verschmiertes…
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