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Muss ich den Partner informieren?

Frage von Dr. Udo Fuchs,
Facharzt f. Allgemeinmedizin,
Hamburg:

Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss ein Arzt, der bei einem Patienten eine Aids-Erkrankung diagnostiziert, die Ehefrau darüber unterrichten, auch wenn der Arzt vom Patienten ausdrücklich zum Schweigen verpflichtet wurde (AZ: 8 U 67/99). Das Gericht gelangte zu der Auffassung, die drohende Lebensgefahr für die Ehefrau sei der klassische Fall eines Notstandes, der die Durchbrechung der Schweigepflicht nicht nur rechtfertige, sondern zwingend notwendig mache. Was für die Ehefrau gilt, müsste m.E. ebenso für den Lebensgefährten sowie unmittelbar betroffene Familienmitglieder gelten, wenn sie in engem Kontakt mit dem Infizierten leben. Da ich eine solche Konstellation in meiner Praxis habe, wo der betroffene Patient mich zum Schweigen verpflichtet, würde ich gerne Ihre juristische Meinung hören.

Antwort von Professor Dr. jur.
Gerhard H. Schlund,
Vorsitzender Richter am OLG,
München:

Die Frage des Bruchs ärztlicher Verschwiegenheit nimmt in unseren immer "durchsichtiger" werdenden Zeiten ständig an Bedeutung zu. Ohne exakte Einhaltung dieser Verschwiegenheit kann kein öffentliches Gesundheitswesen ordnungsgemäß funktionieren. Der Gesetzgeber hat deshalb den Bruch der Verschwiegenheit mit empfindlichen Strafen (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) bedroht. Darüber hinaus wurden nur ganz vereinzelt gesetzliche Durchbrechungsgebote geschaffen, wie etwa die Meldepflicht nach dem Geschlechtskrankheiten-, dem Bundesseuchen-, oder dem Schwangerschafts-Konflikt-Gesetz u.a.m.…

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