Muß ich ihr die Kartei neu abschreiben?
Antwort von Professor Dr. Gerhard H. Schlund
Vorsitzender Richter
Oberlandesgericht München:
Schon seit geraumer Zeit besteht aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein einklagbarer Anspruch des Patienten auf Einsicht in seine eigenen Krankenunterlagen. Hinsichtlich der Arten von Einsichtsrechten unterscheidet man in der Juristerei zwischen dem außerprozessualen, dem vorprozessualen und dem prozessualen Einsichtsrecht. Die Rechtsprechung (vergl. Urteil des BGH vom 23.11.1982 - NJW 1983, 328 ff.; in Ergänzung hierzu auch das Urteil vom 31.5.1983 - NJW 1983, 2627 ff.; sowie speziell bei psychisch Kranken Urteil des BGH vom 2.10.1984 - NJW 1985, 674 ff.) hat jedoch vielfältige…
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