Anzeige

Muß ich im Notfall trotzdem hin?

Frage von Dipl.-med. Ulrich Janert, prakt. Arzt, Berlin:
Folgende Situation: Hausbesuch sonntags bei einer Privatpatientin im Rahmen des Kassenärztlichen Notdienstes: Behandlung, Rechnung, später 1. und 2. Mahnung, Rechtsanwalt, Mahnverfahren, Patientin erklärt sich für zahlungsunfähig; ich erhalte letztendlich kein Geld. Ich werde nun ein Jahr später wieder im Notdienst zu der gleichen Patientin bestellt. Meine Frage: Kann ich die Behandlung verweigern, da ich ganz genau weiß, daß ich kein Geld erhalte?

Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Nach xa71 Abs. 9 MuBO (Musterberufsordnung) ist der Arzt in der Ausübung seines Berufes frei. Er kann die ärztliche Behandlung ablehnen, insbesondere, wenn er der Überzeugung ist, daß das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Patienten nicht besteht. Ein Grund zur Ablehnung der Behandlung kann auch die Nichtzahlung einer früheren Rechnung über die ärztliche Behandlung sein, denn grundsätzlich kann einem Arzt nicht zugemutet werden, einen Patienten umsonst zu behandeln. Allerdings bestimmt die Berufsordnung auch, daß die Verpflichtung in Notfällen Hilfe zu leisten, unberührt bleibt.

Liegt also ein…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.