Muß ich im Notfall trotzdem hin?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Nach xa71 Abs. 9 MuBO (Musterberufsordnung) ist der Arzt in der Ausübung seines Berufes frei. Er kann die ärztliche Behandlung ablehnen, insbesondere, wenn er der Überzeugung ist, daß das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Patienten nicht besteht. Ein Grund zur Ablehnung der Behandlung kann auch die Nichtzahlung einer früheren Rechnung über die ärztliche Behandlung sein, denn grundsätzlich kann einem Arzt nicht zugemutet werden, einen Patienten umsonst zu behandeln. Allerdings bestimmt die Berufsordnung auch, daß die Verpflichtung in Notfällen Hilfe zu leisten, unberührt bleibt.
Liegt also ein…
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