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Muss ich Karteikarte kopieren?

Frage von Dr. Wolfgang Achenbach,

 

Facharzt für Allgemeinmedizin,

 

Lörrach:
Ein Privatpatient zweifelt meine Liquidation an und zahlt nicht. Dabei handelt es sich um drei von insgesamt zwölf Ziffern x96 also um einen Teilbetrag. Er will aber eine Kopie der Karteikarte auf seine Kosten von mir gesandt haben. Ich habe keinen Kopierer und keine Lust, in einen Copy-Shop zu gehen. Außerdem sind die Leistungen in der Karte vermischt mit meinen persönlichen Eindrücken. Welche Lösung gibt es? Ab wann trage ich keine Rechtsanwaltskosten, wenn ich einen solchen hinzuziehe?

Antwort von Udo H. Cramer,

Rechtsanwalt,

München:
Dem anfragenden Arzt geht es um die Rechte des (Privat-)Patienten an seiner Kartei wegen Meinungsverschiedenheiten zur Honorarabrechnung. Das Einsichtsrecht beschränkt sich dabei auf die objektiven Tatsachen, also nicht auf die subjektiven Beurteilungen des Arztes. Falls beide in der Kartei nicht getrennt aufgeführt sind, müssen die ärztlichen Beurteilungen abgedeckt werden, wenn der Arzt nicht möchte, dass diese vom Patienten eingesehen werden. Es besteht keine Verpflichtung, dem Patienten den Auszug aus der Kartei zuzusenden, es genügt, diesen zur Einsicht in der Praxis vorzuhalten. Falls der Patient sich Kopien fertigen will, kann ihm die…

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