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Muss ich Urlaub und Überstunden zahlen?

Praxismitarbeiterin ist dauerhaft erkrankt – Kündigung geplant

Muss ich Urlaub und Überstunden zahlen?

Dr. D. T., Arzt in P.:

 

Ich unterliege mit meiner Praxis dem Kündigungsschutzgesetz. Einer langjährig erkrankten Mitarbeiterin möchte ich nun wegen unsicherer, negativer Gesundheitsprognose die Kündigung aussprechen, weil meine betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt sind. Kann ich fristlos kündigen? Wie sieht es mit dem bezahlten Weihnachtsgeld des Jahres 2009, mit noch nicht genommenem Resturlaub und Überstunden aus?

Matthias Litzel,
Rechtsanwalt,
Frankfurt am Main:

Da Sie dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen, können Sie nur mit einem anerkannten Kündigungsgrund fristgerecht kündigen. In Ihrem Fall wäre dies – wie in unserem Artikel in Medical Tribune 2/2010 vom 15.1.2010 bereits erläutert – der Kündigungsgrund der personenbedingten Kündigung. Eine fristlose Kündigung wäre unzulässig.

Das 13. Gehalt, oftmals Weihnachtsgeld genannt, wird in der Regel mit dem November-Gehalt gezahlt. Da es sich bei dem 13. Monatsgehalt aber um ein echtes Entgelt für die Arbeitsleistung handelt, kann es nicht unter einen Rückzahlungsvorbehalt gestellt werden. Im Gegenteil, da das 13. Gehalt sozusagen jeden Monat mit der…

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