Muss ich Urlaub und Überstunden zahlen?
Matthias Litzel,
Rechtsanwalt,
Frankfurt am Main:
Da Sie dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen, können Sie nur mit einem anerkannten Kündigungsgrund fristgerecht kündigen. In Ihrem Fall wäre dies – wie in unserem Artikel in Medical Tribune 2/2010 vom 15.1.2010 bereits erläutert – der Kündigungsgrund der personenbedingten Kündigung. Eine fristlose Kündigung wäre unzulässig.
Das 13. Gehalt, oftmals Weihnachtsgeld genannt, wird in der Regel mit dem November-Gehalt gezahlt. Da es sich bei dem 13. Monatsgehalt aber um ein echtes Entgelt für die Arbeitsleistung handelt, kann es nicht unter einen Rückzahlungsvorbehalt gestellt werden. Im Gegenteil, da das 13. Gehalt sozusagen jeden Monat mit der…
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