Anzeige

Muss ich Vorwurf des Kunstfehlers hinnehmen?

Autor: Prof. Dr. Ehlers

Dr. T. A., Allgemeinarzt in E.:

 

Das Verbraucherrecht wurde bei Bewertungsportalen wie „Spick-mich“ kürzlich gestärkt und eine subjektive Beurteilung ist demnach nicht zu beanstanden. Wie aber ist es, wenn mir jemand in einer Bewertung (in diesem Fall bei Google) eine Fehldiagnose vorwirft, also einen ärztlichen Kunstfehler? Ich kann ja nicht überprüfen, ob es sich tatsächlich um einen Patienten von mir handelt oder nur um eine Verleumdung vom wem auch immer. Wie kann ich mich gegen eine solche durchaus berufsschädigende Bewertung wehren? Ist eine Klage aussichtsreich?

Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
München:


Sie schildern den Fall, dass Ihre ärztliche Tätigkeit auf der Internetseite von Google von Patienten unter anderem auch negativ bewertet wird. Hierunter befinden sich Bewertungen, welche Ihnen einen Kunstfehler vorwerfen. Sie fragen, ob Sie sich gegen diese unwahre Behauptung zur Wehr setzen können.

Dieses ist im Ergebnis zu bejahen. Das Unternehmen Google ist Verbreiter der Meinungsäußerungen der Patienten. Über die Internetplattform von Google werden die Kommentare der Patienten anderen Personen zugänglich gemacht und können abgerufen werden.

Ausgehend von dem kürzlich erfolgten…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.