Muss ich weiter Unterhalt bezahlen?
Antwort von Lutz Mirus,
Fachanwalt für Familienrecht,
Regensburg:
Was die Ausbildung eines Kindes betrifft, sind die Eltern grundsätzlich verpflichtet, eine vollständige und angemessene Ausbildung im Rahmen ihrer eigenen Mittel zu finanzieren. Diese Pflicht kann ausgedehnt werden auf eine weiterführende Ausbildung, die eine höhere Ausbildungsstufe in derselben oder wenigstens einer ähnlichen Richtung darstellt (sog. "Abitur - Lehre - Studium - Fälle").
Wenn jedoch eine abgeschlossene Ausbildung zur Krankenschwester vorausgegangen ist, der ein Jahr Berufstätigkeit folgte, dann hat die weitere Ausbildungsrichtung (egal, ob Anglistik oder Kunst) mit dieser ersten Ausbildung nichts zu tun.…
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