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Muss ich weiter Unterhalt bezahlen?

Frage von Dr. A. I. aus E. aus T.:
Unsere inzwischen 26-jährige Tochter hat nach dem Abitur eine Ausbildung zur Krankenschwester absolviert und wurde unbefristet übernommen. Nach einem Jahr hat sie die Stelle gekündigt. Sie will seitdem weder mit ihrem erlernten Beruf noch mit verwandten Tätigkeiten etwas zu tun haben. Jetzt ist sie an einer Universität im Studienfach Anglistik immatrikuliert, besucht aber keine Vorlesungen. Sie macht sich ein sorgloses Leben und will jetzt auf das Fach "Kunst und Design" wechseln. Sie erwartet von mir die volle Finanzierung ihrer Studienvorhaben (was ich bis heute noch tue) und beruft sich dabei auf ihr "Recht". Bin ich verpflichtet, sie weiterhin zu finanzieren und wie lange soll das noch gehen?

Antwort von Lutz Mirus,
Fachanwalt für Familienrecht,
Regensburg:

Was die Ausbildung eines Kindes betrifft, sind die Eltern grundsätzlich verpflichtet, eine vollständige und angemessene Ausbildung im Rahmen ihrer eigenen Mittel zu finanzieren. Diese Pflicht kann ausgedehnt werden auf eine weiterführende Ausbildung, die eine höhere Ausbildungsstufe in derselben oder wenigstens einer ähnlichen Richtung darstellt (sog. "Abitur - Lehre - Studium - Fälle").

Wenn jedoch eine abgeschlossene Ausbildung zur Krankenschwester vorausgegangen ist, der ein Jahr Berufstätigkeit folgte, dann hat die weitere Ausbildungsrichtung (egal, ob Anglistik oder Kunst) mit dieser ersten Ausbildung nichts zu tun.…

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