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Mutiger als Ärzte?

Autor: KS

In Sachen Werbung können die Ärzte von den Anwälten einiges lernen, findet die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner: die Juristen regeln in ihrer Berufsordnung das Werberecht mit ganzen 900 Zeichen, während die Ärzte dafür mehr als 10 000 Zeichen benötigen. Die Mediziner hinken mit ihrer Berufsordnung zudem ständig der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinterher, erläuterte die Anwältin auf der Medica in Düsseldorf.

Bis 1997 war den Ärzten laut Berufsordnung jegliche Werbung untersagt, seit Mai 2000 dürfen sie immerhin sachlich informieren. Dabei hatte Karlsruhe das Werbeverbot schon 1985 aufgehoben und sachliche Information erlaubt. Noch heute, wundert sich die Heidelberger Anwältin, Autorin des Buches "Das neue Werberecht für Ärzte", gibt es Ärztekammern, die meinen, sachliche Information innerhalb der Arztpraxis sei notwendige und damit erlaubte Aufklärung, während die Information außerhalb der Praxisräume generell verboten sei. Das aber ist ein Denkfehler, stellte Bahner klar. Das Recht des Patienten auf Information ist in der Verfassung verankert. Wie soll denn der Patient von seinem Recht auf…

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