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Nach bariatrischer OP: Erst Abnehmen, dann schwanger werden!

Autor: Friederike Klein

Eine Schwangerschaft nach bariatrischer OP sollte gut geplant sein. Eine Schwangerschaft nach bariatrischer OP sollte gut geplant sein. © iStock/UrsaHoogle
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Ein noch unerfüllter Kinderwunsch ist laut der neuen S3-Leitlinie „Chirurgie der Adipositas und metabolischer Erkrankungen“ ausdrücklich keine Kontraindikation für eine bariatrische oder metabolische Operation. Experten raten aber zu einem ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen OP und Konzeption.

Nach dem Eingriff sollten alle Patientinnen in der Phase der Gewichtsabnahme eine sichere Empfängnisverhütung durchführen – egal ob mit oder ohne Kinderwunsch, erläuterte Dr. Ulf Elbelt, Diabetologe an der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Grund ist die mögliche Minderversorgung der Schwangeren und des Fetus. Wie lange diese Phase des Abspeckens dauert, ist unterschiedlich. Als Richtwert für die Zeit der Gewichtsreduktion nach einer bariatrischen Operation mit einem besonderen Risiko für werdende Mutter und Fetus nennt die neue Leitlinie zwei Jahre.

Die Pille reicht zur sicheren Empfängnisverhütung alleine nicht aus, betonte Dr. Elbelt. Es kann nach diesen Eingriffen zu Durchfällen und Erbrechen mit mangelhafter Resorption der Steroide kommen und auch bei Bypassverfahren mit Ausschaltung von Dünndarmabschnitten ist eine ausreichende Resorption nicht sicher gewährleistet. Eine enge Zusammenarbeit mit dem betreuenden Gynäkologen zur Sicherstellung der individuell besten Kontrazeption ist empfehlenswert, eine pauschale Empfehlung gibt die Leitlinie dafür nicht.

Ist dennoch in der Abnehmphase nach bariatrischer OP eine Schwangerschaft eingetreten, empfiehlt die Leitlinie:

  • keine weitere Gewichtsreduktion (Supplementation mit Trinknahrung),
  • Supplementation mit einem Multivitamin-Mineralstoff-Präparat, das auf die mit dem jeweiligen Verfahren zusammenhängende Malabsorption abgestimmt sein sollte,
  • bei Magenband eventuell Lockerung des Bandes,
  • engmaschige metabolische Nachsorge und gynäkologische Kon­trolle.

Zur Abklärung eines Gestationsdia­betes sind nach Bypässen gegebenenfalls ergänzende Untersuchungen erforderlich. Diese sollten in Abstimmung zwischen Gynäkologie und Endokrinologie erfolgen.

Quelle: Diabetes Kongress 2018