Leitfaden Nebenwirkungen melden

Grundsätzlich reicht für eine Meldung der Verdacht aus, dass es sich bei einer Reaktion um eine Nebenwirkung handeln könnte. Ein kausaler Zusammenhang muss nichtgesichert sein. Die AkdÄ hat nun einen neuen Leitfaden erstellt, in dem erläutert wird, wie Ärzte Nebenwirkungen melden sollten und was dabei hinsichtlich des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht beachtet werden muss. Auch informiert die AkdÄ darüber, was mit den Informationen aus den Nebenwirkungsmeldungen eigentlich geschieht. Der Leitfaden kann kostenlos heruntergeladen werden über www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/LF/PDF/Nebenwirkungen_melden.pdf
Quelle:
AkdÄ
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