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Neue EBM-Nr. nur für Hausärzte

Autor: det

Auf Beschluss des EBM-Bewertungsausschusses vereinfacht sich ab 1. Januar 2007 die Abrechnung der postoperativen Behandlung durch den Hausarzt. Statt einer Fülle von Ziffern je nach Operation rechnet der Hausarzt nach Überweisung durch den Operateur künftig die neue EBM-Nr. 31600 mit 405 Punkten ab.

Die neue EBM-Nr. 31600 hat folgende Legende: Postoperative Behandlung durch den Hausarzt nach der Erbringung eines Eingriffs des Abschnitts 31.2 bei Überweisung durch den Operateur, 405 Punkte.

Obligater Leistungsinhalt:

  • Befundkontrolle(n),
  • Befundbesprechung(en),

Fakultativer Leistungsinhalt:

  • Verbandwechsel,
  • Anlage und/oder Wechsel und/oder Ändern eines immobilisierenden Verbandes,
  • Drainagenwechsel,
  • Drainagenentfernung,
  • Einleitung und/oder Kontrolle der medikamentösen Therapie.

Abrechnungsbestimmung: Einmalig im Zeitraum von 21 Tagen nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2. In diesem Zeitraum ist die Leistung nach Nr. 31600 nicht neben den Leistungen nach den Nrn. 02300 bis 02302, 02310,…

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