Neue Verordnungsmöglichkeiten
Diesen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst. Ferner werden die Krankenkassen künftig auch die Kosten für rezeptfreie Harnstoff-Präparate für Patienten mit Ichthyose übernehmen, wenn es keine therapeutischen Alternativen gibt. Die Dermatika müssen einen Harnstoffgehalt von mindestens 5 % haben.
Studienlage unverändert
In einer Pressemitteilung heißt es: „Der G-BA hat nochmals sorgfältig geprüft, inwieweit die Kriterien für die Aufnahme von Antihistaminika und harnstoffhaltigen Dermatika in die OTC-Übersicht erfüllt sind. Die Studienlage hierzu zeigt sich im Wesentlichen unverändert. Der G-BA hat jedoch vor dem Hintergrund eines unbestreitbaren Versorgungsbedarfes den ihm…
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