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Neue Wahltarife der gesetzlichen Kassen

Autor: Karl H. Brückner

Die Gesundheitsreform beschert allen gesetzlich Krankenversicherten seit 1. April neue Wahltarife. Jeder Versicherte, der Arbeit hat, kann ohne Beschränkungen in solche Angebote wechseln. Aber Achtung: Der neue Tarif bindet im Regelfall drei Jahre lang

Mindestens 18 neue Tarife plant beispielsweise die Barmer Ersatzkasse (BEK), ein Dutzend die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) und zehn die BKK Essanelle. Die Details sind vielleicht noch nicht überall klar, aber ein Blick ins Reformgesetz („GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“) zeigt, wohin die Reise geht: Die Versicherten werden in vielen Fällen mit Beitragsermäßigungen rechnen können. So etwa bei der Ersatzkasse KKH, die ein Angebot für knapp über 12 Prozent statt aktuell 13,9 Prozent Beitragssatz ankündigt. Mit spürbaren Beitragsermäßigungen um durchschnittlich 0,5 Prozentpunkte wollen auch die 16 AOKen auf Kundenfang gehen.

Die gesetzlich nicht vorgeschriebenen Angebote mit…

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