Neuer Zwang: Praxen sollen antivirale Arzneimittel vorhalten!
Es ist der Arbeitsschutz, der Ärzte dazu verpflichten soll, antivirale Arzneimittel in der Praxis zu bevorraten. Und das natürlich zunächst auf Praxiskosten. Denn in einem sind sich Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft einig: Die Gefahr der Influenza-Pandemie ist nicht gebannt. Vor allem solange nicht ausreichend Impfstoffe vorhanden sind. Gemäß einer gemeinsamen Empfehlung der drei Organisationen, die noch im letzten Jahr veröffentlicht wurde, soll hier die Postexpositions- bzw. Langzeitprophylaxe mit antiviralen Arzneimitteln helfen, einer Pandemie entgegenzusteuern.
Aktuelle Empfehlungen zwingen zum Handeln
Da…
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