Neues Erbrecht – jetzt Vorteile nutzen!
Rita M. pflegt seit zwei Jahren ihre bettlägerige Schwester Marta. Als diese nun stirbt, hinterlässt sie einen Nachlass von 100.000 Euro. Weil ihre Schwester kinderlos und unverheiratet war, erhält Rita M. zumindest ein Drittel des Nachlasses. Sie muss sich das Vermögen zu gleichen Teilen mit ihrem Bruder und ihrer anderen Schwester teilen, obwohl sich beide nie um Marta gekümmert haben.
Arbeiten konnte Rita M. in den zwei Jahren nicht. Aber das zählte bisher im Erbrecht nicht. Und da Marta keinerlei Regelung für ihre pflegende Schwester getroffen hat – eine Vergütung für die Pflegeleistung gab es auch nicht –, wird die erbrachte Leistung nicht honoriert.
Ausgleich für Pflege
Künftig kann…
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