Nicht auf Briefbögen der Praxis!
Der Hinweis auf dem Briefbogen einer Arztpraxis auf eine Praxiszertifizierung, die eine bestimmte Aufbau- und Ablauforganisation betrifft (DIN EN ISO 9001), ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg wettbewerbswidrig (Az.: 312 O 144/01). Patienten könnten einen solchen Hinweis dahin gehend verstehen, dass es sich bei dem Zertifikat um eine besondere ärztliche Qualifikation handelt; daher sei der Hinweis als irreführend zu werten.
Ein berechtigtes Informationsinteresse der Patienten könne für eine derartige, rein organisatorische Fragen betreffende Zertifizierung nicht anerkannt werden. Nicht entscheidend sei hierbei, dass sich die Ablauforganisation für den Patienten tatsächlich…
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