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Not-Tarif für säumige PKV-Kunden
Mit dem vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ werden Versicherte, die ihre Beiträge seit Beginn der Versicherungspflicht (1. April 2007 in der GKV, seit 1. Januar 2009 in der PKV) nicht zahlen konnten und zum Teil hohe Schulden angehäuft haben, entlastet.
144 000 Nichtzahler und 745 Mio. Euro Beitragsrückstand
Säumige Versicherungsnehmer in der PKV gelten rückwirkend als im Notlagentarif versichert – ab dem Zeitpunkt, an dem ihr Vertrag ruhend gestellt wurde. Neue Beitragsschuldner werden nach einem gesetzlich festgelegten Mahnverfahren in den neuen Notlagentarif überführt.
Nach Angaben des…
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