Anzeige

"Nur Spitze des Eisbergs"

Autor: kol

Das Landgericht Mannheim hat fünf Augenärzte wegen Abrechnungsbetrug verurteilt. Sie hatten Rabatte beim Kauf von Intraokularlinsen von einem ebenfalls verurteilten Pharmahändler nicht an die Krankenkassen weitergegeben.

Bei der Strafbemessung, ließen sich die Richter nach eigenen Angaben von einer "vorweihnachtlichen Stimmung" leiten. Außerdem hätten die Angeklagten im Laufe des Verfahrens Geständnisse abgelegt und den Schaden gegenüber den Krankenkassen beglichen.

Dennoch müssen die Augenärzte aus Gießen, Landshut, Potsdam und Lauingen, die sich alle auf ambulante Operationen spezialisiert haben, als Ausgleich für den entstandenen Schaden von insgesamt 2,38 Mio. Euro nun in die eigene Tasche greifen. Im Einzelfall sind Geldstrafen zwischen 76 500 und 430 000 Euro zu zahlen. Gegen die beiden Mediziner aus Landshut und Lauingen wurde zudem eine Freiheitsstrafe über neun Monate ausgesprochen, die zur…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.