Nutzen Sie den Abrechnungsspielraum
Zum 1. Juli werden die Allgemeinen Bestimmungen A I., Teil B des EBM gestrichen. Darin stehen alle Bestimmungen zu den bisherigen "grünen" Praxisbudgets, den "gelben" Zusatzbudgets und den "roten" freien Leistungen. Das wird mithin alles hinfällig. Falls Sie also bisher zum Beispiel mit einem gelben Zusatzbudget überhaupt nicht zu Rande kamen, weil Sie hier einen ausgeprägten Tätigkeitsschwerpunkt haben, ist diese Abrechnungsgrenze jetzt hinfällig. Wer also erfolgreich Chirotherapie oder Allergologie betreibt, kann dieses Standbein ab Juli ausbauen. Das sollte er tun, wenn diese Leistungen rentabel sind und/oder zum Imagegewinn beitragen und evtl. noch das Anbieten von passenden…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.