Ungeimpftes Personal Oberverwaltungsgericht: Keine Impfpflicht im Gesundheitswesen

Praxismanagement , Team Autor: Isabel Aulehla

Umgangssprachlich wird gerne von der einrichtungsbezogenen „Impfpflicht"  gesprochen, doch das ist verkürzend. Umgangssprachlich wird gerne von der einrichtungsbezogenen „Impfpflicht" gesprochen, doch das ist verkürzend. © Zerbor – stock.adobe.com

Es gebe keine Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen, erklärt ein Oberverwaltungsgericht. Warum das ungeimpften Personen trotzdem nicht weiterhilft.

Die Gesundheitsämter dürfen Beschäftigten im Gesundheitswesen kein Bußgeld androhen, um sie zum Nachweis des COVID-19-Impfstatus oder gar zu einer Impfung zu zwingen. Das hat bereits das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Juni klargestellt (Az.: 1 B 28/22). Nun schließt sich das Niedersächsiche Oberverwaltungsegricht dieser Einschätzung an. Es geht sogar noch weiter: Die Impfung sei gar keine Pflicht, die Bezeichnung „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ sei bloß eine Verkürzung.  

Das klingt zunächst nach einer Entlastung für Personen, die sich nicht impfen lassen möchten – doch das Gegenteil ist der Fall. Faktisch stelle die Regierung die Betroffenen vor die Wahl, entweder in die…

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